Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bullseye-Campus ist im Bereich Studentenrecruiting tätig und unterstützt Unternehmen bei der gezielten Schaltung von Stellenanzeigen im Jobmagazin namens Bullseye-Campus. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Produkte und Dienstleistungen ergeben sich aus den auf der Website aufgeführten Beschreibungen. Alle Leistungen werden von Bullseye-Campus auf Basis von schriftlichen Beauftragungen bearbeitet.
§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
Einzelheiten des jeweiligen Vertrags wie Aufgaben, Dauer, Preis, Zahlungsziele etc. werden per E-Mail-Schriftverkehr geregelt. Der Vertrag kommt durch beidseitige Bestätigung der Beauftragung per E-Mail zustande. Diese AGB sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Vertragsgegenstand sind die im E-Mail-Schriftverkehr geregelten Einzelheiten der Unterstützung beim Recruiting, jedoch nicht die Erzielung eines bestimmten unternehmerischen bzw. wirtschaftlichen Erfolgs, da die Erzielung eines bestimmten unternehmerischen bzw. wirtschaftlichen Erfolgs in hohem Maße von der Mitwirkung des Auftraggebers abhängig ist. Die Leistungen von Bullseye-Campus sind erbracht, wenn die im Vertrag vereinbarten Aufgaben durchgeführt wurden, unabhängig davon, ob oder wann die aus einer erbrachten Leistung gegebenenfalls entstehenden Schlussfolgerungen bzw. Handlungsempfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden.
§ 2 Leistungsänderung
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Abstimmung per E-Mail. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachberechnung.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei den im Vertrag vereinbarten, vom Auftraggeber zu erbringenden Aufgaben, um alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung seiner Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zu übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bullseye-Campus über alle Vorgänge und Umstände in Kenntnis zu setzen, die Einfluss auf die Beauftragung haben könnten. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Bullseye-Campus bekannt werden.
§ 4 Annahmeverzug / unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vereinbarten Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist Bullseye-Campus zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat Bullseye-Campus Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
§ 5 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
Sofern nicht anders vereinbart, hat Bullseye-Campus neben dem vereinbarten Preis auch Anspruch auf Ersatz von Auslagen. Das Entgelt für Leistungen von Bullseye-Campus wird als Festpreis nach Aufwand schriftlich im Vertrag vereinbart.
Die Forderungen sind mit Rechnungsstellung bei Abschluss des Auftrags ohne Abzüge binnen 14 Tagen fällig, spätestens jedoch 30 Tage nach Auftragserteilung. Zahlungsverzug tritt automatisch einen Tag nach Überschreitung des Zahlungsziels ein. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 6 Schweigepflicht / Datenschutz
Bullseye-Campus verpflichtet sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, von denen im Rahmen der Beauftragung Kenntnis erlangt wird, sowie über Tatsachen, deren Bekanntwerden für das Unternehmen schädlich sind, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Unterlagen und Informationen dürfen nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die an der Durchführung der Aufgaben beteiligt sind. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die anhaltende Dauer nach Beendigung dieses Vertrages. Bullseye-Campus verpflichtet sich, alle von zur Durchführung des Auftrages eingesetzte Dritte schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Bullseye-Campus ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 7 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Bullseye-Campus ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen (z.B. für die Druckumsetzung) und/oder derartige Leistungen auszulagern. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im Namen von Bullseye-Campus und ausschließlich bei vorhandener fachlicher Qualifikation.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Bullseye-Campus führt alle vereinbarten Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der individuellen Situation und der Bedürfnisse des Auftraggebers durch. Die aus erbrachten Leistungen hervorgehenden Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verantwortung für die gesetzliche Zulässigkeit von Inhalten sowie der Datenerfassung, Datennutzung und Datenverarbeitung jeglicher Art obliegt dem Auftraggeber. Ist für eine durchzuführende Maßnahme in Absprache mit dem Auftraggeber eine rechtliche Prüfung durch eine fachkundige Stelle erforderlich, so trägt die Kosten hierfür der Auftraggeber. Bullseye-Campus haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
§ 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. Für den Fall, dass weniger als 12 Jobanzeigen für eine aktuelle Bullseye-Campus Ausgabe zustande kommen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Es fallen für den Auftraggeber keine Kosten an, noch werden Forderungen beider Seiten geltend. Es sei denn, der Auftraggeber will das Magazin trotzdem abgedruckt und verteilt haben.
§ 10 Rückgabe und Aufbewahrung von Unterlagen / Zurückbehaltungsrecht
Alle im Besitz von Bullseye-Campus befindlichen Kundenunterlagen sowie elektronische Daten sind nach Beendigung der Leistungserbringung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten durch Bullseye-Campus vollständig unaufgefordert zu entsorgen bzw. zu löschen. Daraus ergibt sich, dass es keine Aufbewahrungs- oder Archivierungspflicht seitens Bullseye-Campus gibt.
§ 11 Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von Bullseye-Campus, Leipzig.
§ 12 Sonstiges
Bullseye-Campus ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Auftraggebers nach Leistungserbringung unentgeltlich als Kundenreferenz anzugeben. Des Weiteren ist Bullseye-Campus berechtigt, nach Leistungserbringung eine Fallstudie und ein Testimonial in Text oder als Video zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich.
§ 13 Salvatorische Klausel
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.